Geschäftsleitung und Verantwortung
Verantwortliche benennen, Risiken verständlich darstellen und Entscheidungen dokumentieren. Maßnahmen brauchen Ressourcen, Freigaben und einen festgelegten Umgang mit offenen Punkten.
Für Geschäftsleitung und IT-Verantwortliche
Ihr Unternehmen fällt als wesentliche oder wichtige Einrichtung unter das NISG 2026? Wir unterstützen Sie dabei, aus Anforderungen einen nachvollziehbaren Arbeitsplan zu machen und technische sowie organisatorische Maßnahmen umzusetzen.
15 Minuten · online · kostenlos · mit Michael Ulm
Ausgangspunkt sind Ihre Leistungen, kritischen Geschäftsprozesse, Systeme und Abhängigkeiten. Wir besprechen, welcher Untersuchungsbereich benötigt wird, welche Verantwortlichen beteiligt sein müssen und welche Unterlagen bereits vorliegen. Offene rechtliche Fragen zur Betroffenheit werden für eine gesonderte Klärung festgehalten.
Die Grundregel zur Betroffenheit verbindet bestimmte Sektoren mit der Unternehmensgröße; daneben bestehen Sonderfälle. Eine verlässliche Einordnung berücksichtigt deshalb auch Tätigkeiten und Unternehmensverflechtungen. Unsere technische Bestandsaufnahme ersetzt diese rechtliche Prüfung nicht.
Grundlage: Anwendungsbereich beim Bundesamt für Cybersicherheit. Informationsstand: .
Verantwortliche benennen, Risiken verständlich darstellen und Entscheidungen dokumentieren. Maßnahmen brauchen Ressourcen, Freigaben und einen festgelegten Umgang mit offenen Punkten.
Zugriffsschutz, Backup und Wiederanlauf, Schwachstellenbearbeitung, Vorfallprozesse und Dienstleisterbeziehungen passend zur Organisation bearbeiten. Bereits funktionierende Maßnahmen werden berücksichtigt.
Festhalten, was tatsächlich umgesetzt wurde und wie es geprüft wird. Unterlagen müssen den vorhandenen Betrieb beschreiben und bei Änderungen weitergeführt werden.
Für bereits am 1. Oktober 2026 erfasste wesentliche und wichtige Einrichtungen nennt die Behörde den 31. Dezember 2026 als Registrierungsfrist. Später erfasste Einrichtungen müssen sich ehestmöglich, spätestens binnen drei Monaten ab Erfüllung der Voraussetzungen registrieren.
Die Registrierung ersetzt weder eine Risikoanalyse noch die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Die Vorbereitung behördlicher Nachweise sollte mit der tatsächlichen Arbeit an Technik und Organisation verbunden werden.
Aktuelle Behördeninformationen: Registrierung und Nachweise und Selbstdeklaration. Informationsstand: .
Die Gap-Analyse mit Ablauf und Musterergebnis bildet einen möglichen Einstieg. Für die anschließende Arbeit erläutern wir die Zusammenarbeit mit Ihrer bestehenden IT-Betreuung.
Hilfreich sind eine kurze Beschreibung Ihrer Leistungen, die Anzahl der Standorte, eine grobe Systemübersicht und der Anlass Ihrer Anfrage. Nennen Sie auch laufende Sicherheitsprojekte oder bereits vorhandene Prüfberichte. Für das kostenlose 15-minütige Online-Erstgespräch genügt ein Überblick; sensible Nachweise werden erst über einen abgestimmten Weg ausgetauscht.
mea begleitet Vorbereitung und Umsetzung. Eine gesetzlich vorgesehene unabhängige Prüfung wird durch befugte Stellen durchgeführt. Eine Beratung oder ein Self-Check ist kein Nachweis vollständiger NIS2-Konformität.
Im kostenlosen Online-Erstgespräch besprechen Sie mit Michael Ulm Ihre Ausgangslage, die wichtigste offene Frage und einen passenden nächsten Schritt. Die Anfrage dient zur Terminabstimmung; Sie erhalten anschließend die Informationen zum Online-Gespräch.
Eine vertiefte Analyse und kostenpflichtige Folgearbeiten werden gesondert vereinbart. Bitte senden Sie im Kontaktformular keine Passwörter, technischen Schwachstellendetails oder vertraulichen Nachweise.