Ein Kunde verlangt erstmals Nachweise
Wir besprechen die betroffene Leistung und den aktuellen Sicherheitsstand. Ein konkreter Fragebogen kann der Einstieg sein, sollte aber in Ihre tatsächlichen Abläufe eingeordnet werden.
Für indirekt betroffene Lieferanten und Dienstleister
Auch ohne eigene unmittelbare NISG-Pflicht können Auftraggeber Sicherheitsanforderungen an Ihr Unternehmen stellen. Wir helfen Ihnen, diese Anforderungen in ein angemessenes Vorgehen für Ihre Leistungen, Ihre IT und Ihre Ressourcen zu übersetzen.
15 Minuten · online · kostenlos · mit Michael Ulm
Wenn Ihre Leistung Geschäftsprozesse oder Daten eines Kunden berührt, können Störungen bei Ihnen auch dessen Betrieb beeinträchtigen. Beispiele sind Fernwartung, der Austausch vertraulicher Dateien, gemeinsam genutzte Anwendungen oder Leistungen, auf die ein kritischer Prozess angewiesen ist.
Für betroffene Einrichtungen gehört Lieferkettensicherheit zum Risikomanagement. Daraus können vertragliche Anforderungen an Lieferanten entstehen. Das macht jeden Zulieferer jedoch nicht automatisch selbst zu einer wesentlichen oder wichtigen Einrichtung. Ihre eigene Betroffenheit und konkrete Vertragsanforderungen sind getrennt zu betrachten.
Grundlagen: NISG 2026 und behördliche Informationen zum Anwendungsbereich. Informationsstand: .
Wir besprechen die betroffene Leistung und den aktuellen Sicherheitsstand. Ein konkreter Fragebogen kann der Einstieg sein, sollte aber in Ihre tatsächlichen Abläufe eingeordnet werden.
Wir helfen, wiederkehrende Themen zu bündeln. Eine gemeinsame Übersicht von Maßnahmen und Nachweisen erleichtert konsistente Antworten bei unterschiedlichen Kundenanforderungen.
Ausgehend von Ihren wesentlichen Leistungen planen wir sinnvolle Verbesserungen. Dabei berücksichtigen wir vorhandene Technik, Personal und betriebliche Abhängigkeiten.
Sie haben bereits einen Fragebogen vorliegen? Auf der Seite NIS2-Lieferantenanforderungen und Kundenfragebogen erläutern wir die konkrete Bearbeitung und geeignete Nachweise.
Ein sinnvoller Maßnahmenplan richtet sich nach den Risiken Ihrer Leistung. Für einen externen Supportzugang sind beispielsweise Berechtigungen, sichere Anmeldung und geregelte Freigaben relevant. Bei wichtigen Datenbeständen können Datensicherung, Wiederherstellbarkeit und ein abgestimmter Umgang mit Vorfällen im Vordergrund stehen.
Das Ziel ist ein verständlicher, belegbarer Sicherheitsstand. Weder ein umfangreicher Vorlagenordner noch eine pauschale Zusicherung ersetzt funktionierende Abläufe. Rechtliche Vertragsprüfung und verbindliche Haftungszusagen bleiben bei Ihrer Rechtsberatung beziehungsweise den zuständigen Verantwortlichen.
Im kostenlosen Online-Erstgespräch besprechen wir Ihre Rolle in der Lieferkette und den aktuellen Auslöser. Bei breiteren Fragen kann eine Gap-Analyse sinnvoll sein; bekannte Maßnahmen bearbeiten wir auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer IT-Betreuung.
Wenn Ihr Unternehmen unmittelbar unter das NISG fällt, finden Sie den passenden Einstieg unter Beratung für direkt betroffene Unternehmen. Für eine freiwillige Verbesserung ohne konkreten Kundenanlass gibt es unsere IT-Sicherheitsberatung für Unternehmen.
Im kostenlosen Online-Erstgespräch besprechen Sie mit Michael Ulm Ihre Ausgangslage, die wichtigste offene Frage und einen passenden nächsten Schritt. Die Anfrage dient zur Terminabstimmung; Sie erhalten anschließend die Informationen zum Online-Gespräch.
Eine vertiefte Analyse und kostenpflichtige Folgearbeiten werden gesondert vereinbart. Bitte senden Sie im Kontaktformular keine Passwörter, technischen Schwachstellendetails oder vertraulichen Nachweise.